Wo lauern Fehler bei Luftdichtheitstests?
Normgerechte Luftdurchlässigkeitsmessung von Gebäuden
◼ Ein Großteil der Luftdurchlässigkeitsmessungen an Gebäuden findet in Zusammenhang mit Verordnungen oder Förderprogrammen statt. Die Mehrzahl dieser öffentlich-rechtlichen Nachweise wiederum setzt bei Luftdichtheitstests auf die Vorschriften der Messnorm DIN EN 13829. In der Praxis aber kommt es bei diesen Tests immer wieder zu Abweichungen von der Norm, hat man beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V., Berlin) festgestellt. Um Anbieter wie Auftraggeber für mögliche Fehlerquellen zu sensibilisieren, macht der Verband auf einige grundlegende Problemfelder aufmerksam.
Manche Luftdurchlässigkeitsmessung ist von vornherein fehlerhaft. Der Grund: Sie wurde durchgeführt, obwohl die Randbedingungen dafür gar nicht gegeben waren. Diese sind in der einschlägigen Messnorm genau definiert. Beispielsweise darf der Mittelwert der natürlich vorkommenden Luftdruckdifferenz zwischen dem Inneren des zu prüfenden Gebäudes und seiner Umgebung fünf Pascal nicht überschreiten. Der Messdienstleister muss diesen Wert sowohl vor als auch nach jeder Messreihe nach einem festen Verfahren ermitteln. Liegt dabei eines der Ergebnisse über der Fünf-Pascal-Marke, ist die Messung nicht mehr normkonform und muss wiederholt werden – gegebenenfalls bei einem neuen Termin. Wer den Test dennoch als EnEV-Schlussmessung oder Ähnliches deklariere, mache sich rechtlich angreifbar, betont der FLiB.
Gleiches gilt, wenn eine andere Grundvoraussetzung nicht erfüllt ist: Ein normgerechter Luftdichtheitstest darf nämlich erst durchgeführt werden, nachdem sämtliche Arbeiten, die die luftdichtende Gebäudehülle betreffen können, abgeschlossen sind. Stellen Messdienstleister beim ersten Rundgang durchs Gebäude fest, dass dies nicht der Fall ist, können sie unter Umständen einen Test zur reinen Qualitätskontrolle vornehmen. Für die eigentliche Schlussmessung aber müssen sie zwingend einen zweiten Termin zu späterem Zeitpunkt ansetzen.
Doch auch, wenn die Randbedingungen stimmen, die Luftdurchlässigkeitsmessung sach- und normgerecht durchgeführt wurde und sämtliche Werte korrekt berechnet sind, kann es noch zu Fehlern kommen. Beispielsweise beobachtet man beim Fachverband, dass Dienstleister manchmal aus den für das Gebäude insgesamt ermittelten Messergebnissen unzulässigerweise Rückschlüsse auf die Luftdichtheit einzelner Bauteile oder Bauteilschichten ziehen. „Selbst wenn die Luftwechselrate Passivhausstandard entspricht, heißt das noch lange nicht, dass es keine nennenswerten Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene gibt“, erläutert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher das Problem. Diese lassen sich nur durch eine gezielte Leckageortung feststellen. Deswegen schreibt die Messnorm die Suche zumindest nach größeren Luftlecks verbindlich vor. Ein Blick ins ebenso obligatorische Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, ob diese auch tatsächlich vorgenommen wurde.
(Fotozeile zu FLiB_0281.jpg und FLiB_0284.jpg)Leckagesuche ist Pflicht: Die für Luftdurchlässigkeitsmessungen relevante Norm schreibt die Suche nach größeren Fehlstellen verbindlich vor. Wer sich nicht nur für die Luftdichtheit des gesamten Gebäudes interessiert, sondern tiefer gehende Aussagen über einzelne Bauteile oder Bauteilschichten treffen will, sollte die Fahndung auch auf kleinere Luftlecks ausweiten. Als technische Hilfsmittel können dabei Thermo-Anemometer (im Bild), Rauch oder Wärmebildkameras zum Einsatz kommen.
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Allgemeine Hinweise
Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen:
Dipl.-Ing. Oliver Solcher • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) •
Storkower Straße 158 • 10407 Berlin • Telefon: +49 30 2903 5634 • Telefax: +49 30 2903 5772 • E-Mail: info@flib.de
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